Mitglied werden

WER kann Mitglied werden und wie geht das?

(1)   Mitglied des Kulturrings Langenhagen e.V. kann jede natürliche oder juristische Person auf gemeinnütziger Grundlage mit ihrem Sitz in der Stadt Langenhagen werden,

        der/die sich satzungsgemäß der Pflege von Kunst, Brauchtum, Heimatkunde und– pflege oder ähnlicher kultureller Bestrebungen widmet (ordentliche Mitglieder).

(2)   Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Kulturring.

(3)   Die Beitrittserklärung ist schriftlich unter Verwendung eines Vordrucks an den Vorstand zu richten.

(4)   Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

(5)   Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.

(6)   Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar.

(7)   Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.